VEE - Informationen

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind seit November 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention
festgeschrieben und wurden von den meisten Staaten ratifiziert. Als grundlegende Kinderrechte gelten dort u. a.:

  • Recht auf eine gewaltfreie Erziehung
  • Schutz vor Ausbeutung
  • Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit
  • Recht auf Beteiligung bei Entscheidungen, die sie betreffen
  • Recht auf Meinungsäußerung
  • Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt
  • Recht auf Freiheit

Bei Gefährdung des leiblichen, seelischen oder geistigen Wohls des Kindes durch Versagen, Vernachlässigung oder auch Missbrauch der Personensorge kann das Familiengericht den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise entziehen und einem Einzelvormund übertragen.